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Einkommensteuererklärung – Hinweise und Tipps

Viele Steuerzahler denken mit Unbehagen an die bevorstehende Einkommensteuererklärung. Für die meisten ist sie Pflicht. Ein Trost jedoch, wenn sich die Mühe lohnt und eine Erstattung zu viel bezahlter Einkommensteuern winkt. Im Folgenden werden Tipps zur Anfertigung der eigenen Steuererklärung gegeben.

Am 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist und diese ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins anfertigt. Kann der Termin nicht eingehalten werden, ist es möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen. Wer jetzt schon sieht, dass die Zeit knapp wird, sollte rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag sollte schriftlich gestellt werden und eine kurze Begründung enthalten, warum die rechtzeitige Abgabe der Erklärung nicht möglich ist. Gründe für eine spätere Abgabe sind zum Beispiel noch fehlende Belege für die Steuererklärung. Zudem sollte der Steuerzahler angeben, bis wann er die Steuererklärung nachreichen wird.

Ausfüllen der Formulare

Damit die Bearbeitung seitens der Finanzämter möglichst schnell erfolgen kann und man nur kurz auf die Steuererstattung warten muss, sollten die Steuerzahler ihre Steuererklärung grundsätzlich so abgeben, dass Nachfragen zu bestimmten Sachverhalten und Beleganforderungen vermieden werden. So können sich beispielsweise verschiedene Werbungskosten selbst erklären, wenn sich der Steuerzahler die Mühe macht, seinen ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben. Wenn sich bei bestimmten Sachverhalten gravierende Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben, sollten die Steuerzahler die entsprechenden Belege von sich aus mit einreichen und nicht erst eine Aufforderung durch das Finanzamt abwarten. So können die Bearbeitungszeiten ebenfalls verkürzt werden. Aber auch die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf elektronischem Weg beschleunigt in vielen Finanzämtern die Bearbeitung.

Steuererklärung kopieren

Damit der Steuerbescheid später kontrolliert werden kann, empfiehlt es sich, eine Kopie der Steuererklärung zurückzubehalten. Dies kann natürlich in elektronischer Form, aber auch in Papierform erfolgen. Wenn der Steuerbescheid dann kommt, kann so überprüft werden, ob alle Daten und Zahlen richtig und vollständig übernommen wurden. Die Überprüfung des Steuerbescheides ist in jedem Fall sinnvoll, da Fehler im Bescheid nie ausgeschlossen werden können.

Rechtsprechung beobachten

Mitunter kann man auch selbst Steuern sparen, wenn ein anderer Steuerzahler bei einem gleich gelagerten Sachverhalt vor Gericht zieht und gewinnt. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zur Anfertigung der Einkommensteuererklärung nach ähnlich gelagerten Verfahren in der Rechtsprechung zu suchen, positive Rechtsprechung auf den eigenen Fall zu übertragen und in der Einkommensteuererklärung entsprechend anzugeben. Auch wenn noch keine positive Rechtsprechung ergangen ist, aber bereits Verfahren vor Gerichten anhängig sind, ist es sinnvoll, diese genauer unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob der Sachverhalt im anhängigen Verfahren auf den eigenen Fall übertragbar ist. Es ist wichtig zu wissen, ob es solche Verfahren gibt, bevor die Einkommensteuererklärung eingereicht wird, denn mitunter müssen Sachverhalte besonders in der Einkommensteuererklärung angegeben und dargelegt werden. Nicht, dass man am Ende trotz positiver Rechtsprechung leer ausgeht, bloß weil man den Sachverhalt nicht oder nicht richtig in der eigenen Einkommensteuererklärung angegeben hat. Der Bund der Steuerzahler gibt auf seiner Webseite steuerzahler.de und auch in seinem Mitgliedsmagazin DER STEUERZAHLER regelmäßig Hinweise zu anhängigen Klageverfahren und Musterverfahren, die eine Vielzahl von Steuerzahlern betreffen.

(Quellverweis: Bund der Steuerzahler, eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2012)

 

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